Bei der Vielfalt an Förderangeboten kann es schwer fallen, den Durchblick zu behalten. Deswegen empfehlen wir Ihnen den FörderCheck, der Ihnen hilft, schnell und unkompliziert alle relevanten Fördermöglichkeiten genau für Ihre Maßnahmen zu identifizieren.

Förderarten im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG
Mit der BEG-Förderung sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor langfristig gesenkt werden. Sie bündelt oder ersetzt viele bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Sowohl bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als auch beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen. 
Die BEG Förderung 2022 besteht aus 3 Teilprogrammen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich kann bei der Förderung zwischen Kredit- und Zuschussvarianten unterschieden werden. Für alle Maßnahmen gibt es Fördermittel also entweder in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Die Förderungen sind häufig untereinander kombinierbar. Ab 2023 werden alle Kreditvarianten über die KfW beantragt, die Zuschussvarianten über das BAFA. Bis dahin werden sämtliche Maßnahmen aus dem Bereich BEG Wohngebäude über die KfW abgewickelt. 

Bitte beachten Sie: In den meisten Fällen muss ein*e Energieeffizienz-Expert*in einbezogen werden, um Förderungen in Anspruch zu nehmen.

KfW-Förderung

Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren oder den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Beispiel ist die KfW-Fördeung von Neubauten mit Effizienzhaus-Stufe 40. (Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.) Die KfW bietet Darlehen oder Zuschüsse an. Förderungen sind stets an Bedingungen geknüpft und müssen beantragt werden, bevor mit der Umsetzung begonnen wird. Grundlage für die Förderung sind die Bereiche BEG Wohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen (hier nur Kreditvariante).

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auf Grundlage des BEG Einzelmaßnahmen den Heizungstausch, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Einsatz erneuerbarer Energien, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energieberatung für Wohngebäude. Anders als die KfW, gibt das BAFA nur Zuschüsse und keine Darlehen zur Finanzierung energieeffizienter Maßnahmen. 

Förderung auf Landesebene

Das Land Berlin fördert verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Mit dem Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Land Berlin unterstützt. Das Programm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin in fünf Fördermodulen:


1.    Wärmeschutz der Gebäudehülle
2.    gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
3.    Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
4.    digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
5.    Sanierung von Gebäuden zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe


Derzeit wird ebenso die Dachbegrünung mit dem Programm Gründach PLUS gefördert. Der Zuschuss zur Dachbegrünung ist bei einer Berliner Dachfläche von mindestens 100 Quadratmetern Dachfläche möglich.

Sie wollen für Ihr Sanierungsprojekt alle relevanten Förderungen finden? Dann machen Sie hier den FörderCheck.
 

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