Bei der Vielfalt an Förderangeboten kann es schwer fallen, den Durchblick zu behalten. Deswegen empfehlen wir Ihnen den FörderCheck, der Ihnen hilft, schnell und unkompliziert alle relevanten Fördermöglichkeiten genau für Ihre Maßnahmen zu identifizieren.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG
Mit der BEG-Förderung sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor langfristig gesenkt werden. Das Förderprogramm adressiert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Die Antragstellung und Verwaltung erfolgt je nach Schwerpunkt bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Die BEG Förderung besteht aus 3 Teilprogrammen:

  • BEG Wohngebäude
  • BEG Nichtwohngebäude
  • BEG Einzelmaßnahmen.

Die Antragstellung erfolgt über folgende Förderinstrumente:

Grundsätzlich kann bei der Förderung zwischen Kredit- und Zuschussvarianten unterschieden werden. Für alle förderfähigen Maßnahmen gibt es Fördermittel entweder in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten, teilweise mit Tilgungszuschuss. Förderungen unterschiedliche Fördergeber, wie z.B. Bund, Länder und Kommunen, sind häufig miteinander kombinierbar (kummulierbar). Die Rahmenbedingungen und Grenzen sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Bitte beachten Sie: In den meisten Fällen muss ein*e Energieeffizienz-Expert*in einbezogen werden, um Förderungen in Anspruch zu nehmen.

KfW-Förderung

Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren oder den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Beispiel ist die KfW-Fördeung von Neubauten mit Effizienzhaus-Stufe 40. (Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.) Die KfW bietet Darlehen oder Zuschüsse an.

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auf Grundlage des BEG Einzelmaßnahmen

  • an der Gebäudehülle,
  • der Anlagentechnik (außer Heizung),
  • zur Heizungsoptimierung,
  • zu Gebäudenetzen sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Außerdem fördert das BAFA die Energieberatung bzw. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • für Wohngebäude mit bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, max. 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
  • Für Nichtwohngebäude mit bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, max. 4.000 Euro

Anders als die KfW gibt das BAFA nur Zuschüsse und keine Darlehen zur Finanzierung energieeffizienter Maßnahmen. 

 

Landesförderung Berlin

Das Land Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB) verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Mit dem Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Land Berlin unterstützt. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin in fünf Fördermodulen:


1.    Wärmeschutz der Gebäudehülle
2.    gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
3.    Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
4.    digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
5.    Sanierung von Gebäuden zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe

Antragstellung derzeit nicht möglich!

Derzeit wird ebenso die Dachbegrünung mit dem Programm Gründach PLUS gefördert. Der Zuschuss zur Dachbegrünung ist bei einer Berliner Dachfläche von mindestens 100 Quadratmetern Dachfläche möglich.

Das Förderprogramm SolarPLUS beschleunigt mit dem Ausbau von Photovoltaik die Stromerzeugung aus Solarenergie in Berlin.

Das Förderprogramm IBB Wohnraum Modernisieren bietet einen zinsgünstigen Kredit für Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus.

Wichtig:
Förderungen sind stets an Bedingungen geknüpft und müssen beantragt werden, bevor mit der Umsetzung begonnen wird. Die Beauftragung selbst kleinster Teilleistungen kann als Vorhabenbeginn gelten.

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